Zugang zu unserer Tennishalle
Aufgrund der Coronaschutzverordnung des Landes NRW vom 13.01.2022 gilt:
1. Für alle Erwachsenen:
Zugang ausschließlich nach 2G+ Regel, d.h. alle Personen sind geimpft oder genesen und getestet oder geboostert.
2. Für alle Jugendliche ab 16 Jahren, die keine Schüler*innen mehr sind:
Zugang ausschließlich nach den 2G+ Regeln (siehe Punkt 1)
3. Schüler*innen ab 16 Jahren:
Zugang ausschließlich nach 2G+ Regel, der zusätzlich Testnachweis kann durch einen Schultest oder eine Boosterimpfung erfüllt werden.
4. Kinder und Jugendliche bis zum 16. Geburtstag:
Sie sind grundsätzlich immunisierten und getesteten Personen gleichgestellt.
2G+ Regel bedeutet:
Zugang ausschließlich geimpft/genesen mit Test oder Booster Impfung
Der Vorstand / Corona Schutzbeauftragte