Neue Lockerungen ab dem 30. Mai

Liebe Tennisspieler und Mitglieder,
ab dem 30. Mai gelten weitere Lockerungen für unseren Sport. In der ab 30. Mai gültigen Fassung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) sind auf der TVN-Seite neue Vorgaben für die Bedingungen des Tennisspielens und Wettkämpfe nachzulesen.

Zu diesen ergänzenden Lockerungen gibt es auch eine enge Zusammenarbeit mit dem Bottroper Sport- und Bäderbetrieb.

Hierzu schrieb ergänzend Henning Wiegert den Tennisvereinen:
Mit der Neufassung der Coronaschutzverordnung ist der Weg für Medenspiele geebnet. Voraussetzung dafür ist jedoch die Entwicklung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts durch die Vereine. Der TVN entwickelt bereits ein allgemeines Konzept als Grundlage. Darüber hinaus läuft von meiner Seite eine Anfrage an die Kollegen aus dem Gesundheitsamt, ob die Tennisvereine in Bottrop in Absprache mit dem BSBB ein gemeinsames Konzept vorlegen können. Ich denke hier macht es Sinn, die Kräfte zu bündeln.

  • Duschen und Umkleiden dürfen wieder geöffnet werden. Eine Ausweitung der Reinigungsintervalle ist empfehlenswert.
  • Das Doppelspielen ist uneingeschränkt möglich.
  • Die Clubhäuser können wieder geöffnet werden. Es sind jedoch die entsprechenden Hygieneregelungen aus dem Bereich der Gastronomie zu beachten.
  • Es sind wieder Gäste und Zuschauer auf den Anlagen erlaubt. Es gelten die bekannten Hygiene- und Abstandsregelungen.
  • Bitte achtet bei all den Lockerungen weiterhin auf die bekannten Hygieneregeln im Sinne des Infektionsschutzes!

Bitte schaut auch regelmäßig auf die NEWS-Seiten der TVN-Homepage, dann seid Ihr immer auf dem aktuellen Stand.
Wir als Mitglieder und Sportler sollten uns unbedingt an die Vorgaben halten und auch unsere Clubwirte bei der Einhaltung unterstützen.  So können wir unseren Sport auch in diesen ungewöhnlichen Zeiten ausüben.